Allgemeine Geschäftsbedingungen    

§ 1 Auftrag
Anlässlich der Suche, Vermietung oder auch der Veräußerung eines umseitig bezeichneten Objektes beauftragt der Kunde den Makler, die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nachzuweisen oder einen abschlusswilligen Vertragspartner zu vermitteln. Die Preisvorstellung ist umseitig genannt.

§ 2 Provision
(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei Abschluss des Vertrags eine einmalige Maklerprovision in umseitig genannter Höhe zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Makler zu zahlen. Bei Ankauf bzw. Verkauf des Auftragsobjektes versteht sich diese aus dem diesbezüglichen Gesamtentgelt.
(2) Die Provision wird bei Vertragsabschluß fällig. Als Vertragsabschluß gilt im Falle des Grundstückserwerbs die Beurkundung des Kaufvertrages.

§ 3 Verbot der Weitergabe von Daten
(1) Der Makler hat Kenntnisse, insbesondere über Auftragsobjekt und Auftraggeber, vertraulich zu behandeln, soweit er die Kenntnisse im Zusammenhang mit diesem Auftrag erhält.
(2) Gibt der Kunde vertrauliche Angebotsdaten, insbesondere über ihn angebotene Kaufobjekte oder über Verkaufsinteressenten, an Dritte weiter, so verstößt er gegen seine Vertragspflichten. Kommt es auf Grund der Weitergabe zu einem Vertragsabschluss, ist der Kunde in Höhe der vereinbarten Provision pauschal schadensersatzpflichtig, wenn er nicht den Nachweis erbringt, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Haftungsausschluss für übermittelte Daten für inhaltliche Richtigkeit
Der Makler weist darauf hin, dass die Haftung hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit der übermittelten Daten des Kaufobjekts auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beschränkt ist.

§ 5 Informationspflichten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, ihm bereits vorher bekannte Angaben über ein Auftragsobjekt binnen 14 Tagen zurückzuweisen und dem Makler mitzuteilen, wie und wann er die Kenntnis vorher erlangt hat.
(2) Der Makler hat dem Kunden alle Informationen zu geben, die für seine Entscheidung über den Abschluss des Vertrags von Bedeutung sein können, ist aber nicht verpflichtet, zur Erlangung von Informationen besondere Nachforschungen anzustellen.
(3) Der Makler bemüht sich, den Kunden auch nach Vertragsbeendigung über Angebote zu informieren.

§ 6 Kündigung
Diese Vereinbarung kann von jeder Partei schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Ohne vorherige Kündigung endet dieser Vertrag spätestens mit Ablauf der umseitig genannten Suchdauer

§ 7 Sofortige Vollstreckbarkeit
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Abschlusses eines Kaufvertrags, in den Kaufvertrag eine Klausel des Inhalts aufzunehmen, dass der Kunde sich in Höhe der Provision im notariellen Kaufvertrag der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zugunsten des Maklers in nämlicher Höhe verpflichtet.

§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Etwaige sonstige Abreden oder Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
(2) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags unberührt.
(3) Gerichtsstand ist 31785 Hameln